SchiF GmbH

Benachteiligten Kindern
eine Chance geben

… mit schulischer Integrationsförderung.

ENTWICKLUNG UND INTEGRATION

 

Es geht um den schrittweisen Aufbau eines tragfähigen und nachhaltigen Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens, die Weiterentwicklung von emotionalen und sozialen Kompetenzen und den Wechsel und die Integration in eine allgemeinbildende Schule.

INDIVIDUELL UND ZIELORIENTIERT

 

Die Beschulung erfolgt nicht dauerhaft. Sie ist als Interventionsmaßnahme in Krisensituationen möglich oder zur Vorbereitung / Hinführung an eine allgemeinbildende Schule gedacht.

Unterricht

Der Unterricht findet in einem Klassenraum einer ausgewählten Schule statt.

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Gruppengröße

Sie erfolgt in einer Gruppe von bis zu vier Schülerinnen und Schülern.

Fachkräfte

Die Klassenleitung ist eine geeignete pädagogische Fachkraft. Bei Bedarf wird eine Integrationshilfe eingesetzt.

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Zeiten

Die Unterrichtszeiten umfassen 3 Zeitstunden täglich.

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Material

In Absprache mit der zuständigen Schule wird das Unterrichtsmaterial auf das einzelne Kind abgestimmt. Das Unterrichtsmaterial ist dem Motivations- und Leistungsstand des Kindes angepasst.

Individuell

Die Arbeitsweise ist individualisiert. Jede Schülerin und jeder Schüler wird in seinen Stärken gefördert. Entwicklungsdefizite werden aufgearbeitet und neue Kompetenzen erworben.

GEMEINSAM ETWAS BEWEGEN

INITIATOREN

Sieben private Jugendhilfeeinrichtungen haben das Projekt „SchiF“ im Sommer 2011 gegründet. Dazu zählen:

INITIATOREN

Kinderhaus
„Alte Schule Bojum“
24402 Esgrus-Bojum

INITIATOREN

Kinderhaus Husby
24975 Husby

INITIATOREN

Kinderhaus Bremholm
24996 Sterup

INITIATOREN

Heilpädagogischer
Kinder- & Jugendhof Ulegraff
24402 Esgrus

INITIATOREN

Heilpädagogisches
Kinderheim Langballig
24977 Langballig

INITIATOREN

Therap. Kinder- & Jugendheim
Struxdorf
24891 Struxdorf

Das Konzept ist für Kinder aus den am Projekt beteiligten Einrichtungen vorgesehen.

Aufgenommen werden bis zu vier Schüler/innen der Klassenstufe 1–9, die aufgrund ihrer Lern- und/oder Verhaltensproblematik mit den Mitteln der allgemeinbildenden Schule und der Unterstützung der ambulanten schulischen Erziehungshilfe vorübergehend nicht beschulbar sind.

Grundlage zur Aufnahme ist eine ausführliche Einzelfallklärung und eine stationäre Unterbringung in einer an SchiF beteiligten Einrichtung. Bei dieser Abklärung von Ursachen und möglichen Hilfemaßnahmen ist der Dialog zwischen Kindern / Jugendlichen, den betreuenden Fachkräften und Institutionen maßgebend. So können mit multidisziplinären Möglichkeiten individuelle Hilfen angeboten werden.

Die schulische Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher kann trotz integrativer Anstrengungen nicht in jedem Fall in den allgemeinbildenden Schulen erfolgen. Manche Schülerinnen und Schüler sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung so schwerwiegend beeinträchtigt, dass sie einen besonderen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Förderort mit intensiven Förderangeboten benötigen.

Die Schule darf für Kinder mit belastenden Lebenserfahrungen nicht nur ein Ort intensiver Förderung, sondern muss Lebens- und Erfahrungsraum sein, in dem negative Einstellungen korrigiert, Vertrauen aufgebaut und Lebensperspektiven vermittelt werden können, um ihnen so eine Integration und positive Erfahrungen in der allgemeinbildenden Schule ermöglichen zu können.

In Absprache mit der Einrichtung koordiniert die Klassenleitung die Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum und der Schule.

Die Entwicklungsbegleitung sowie die Festlegung von erforderlichen Schritten erfolgt durch alle am Hilfeprozess beteiligten Personen / Institutionen. In Form von Konferenzen werden Einrichtung, Schule, Erziehungshilfe, Jugendamt, Therapeuten und Ärzte eingebunden.

In diesem Rahmen findet die Klärung der Situation und Entwicklung einer Perspektive statt, die für alle Beteiligten akzeptabel und erfolgversprechend ist. Die Klassenleitung steht in engem Kontakt mit der zuständigen Schule und wird von den Sonderpädagogen für Erziehungshilfe des Förderzentrums unterstützt und beraten. Die zuständige Schule stellt das Zeugnis auf der Grundlage des Zeugnisvorschlages der SchiF-Klasse aus.

In Form von Konferenzen werden Zeitpunkt und Schritte zur Wiedereingliederung in das Schulsystem festgelegt, die in Anlehnung an das Reintegrationskonzeptes des Kreises Schleswig- Flensburg erfolgen.

Der Besuch / die Hospitation der Klassenleitung des Schülers in der SchiF-Klasse ist erwünscht.

Die Fachkräfte der SchiF-Klasse kommen auf Wunsch zur Hospitation, Begleitung, Konferenz in die Schule (Nachsorge).